DS 0944/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die rechtlichen, finanziellen und personellen Vorraussetzungen geschaffen werden, um an allen Grundschulen Schulstationen als festen Bestandteil von Schule festzuschreiben. Hierbei ist das Prinzip beizubehalten, dass die Schulstationen durch freie Träger der Jugendhilfe betrieben werden.
Schulstationen bieten den Schüler/innen direkt in der Schule Hilfestellung zur Bewältigung ihres Schulalltages und fördern die Selbständigkeit, Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft. Es werden Möglichkeiten zur individuellen Unterstützung in Konfliktsituationen angeboten. Schulstationen verfolgen somit einen integrativen und präventiven Ansatz.
Der Berliner Senat hat mit Senatsbeschluss Nr.25/01 die Einrichtung von 30 regelfinanzierten Schulstationen in Berlin beschlossen und in diesem Zusammenhang erhielt der Bezirk Lichtenberg Mittel für zwei Schulstationen für die Jahre 2002 bis 2005.
Ausgehend von den guten Erfahrungen mit diesen beiden Schulstationen und den vielfältigen Problemen auch an anderen Schulen, finanziert Lichtenberg Schulstationen an weiteren vier Grundschulen durch Prioritätensetzung und Mittelumschichtung innerhalb des Bezirkes.
Die Finanzierung der Schulstationen erfolgt derzeit auf der Grundlage von Zuwendungsverträgen aus dem Jugendetat. Für die Arbeit der insgesamt 6 Schulstationen stellt das Jugendamt (BA-Beschluss Nr. 5/143/2005) jährlich 456.000 € zur Verfügung.
Durch die Betreuung der Schulstationen durch eine Facharbeitsgemeinschaft im Bezirk, die auch für die Erstellung einer Evaluation zuständig war, ist es gelungen die Kooperation zwischen Schulstation, Schule, Jugendamt, Schulamt, schulpsychologischem Beratungszentrum und Schulaufsicht erheblich zu intensivieren.
Durch die Zusammenarbeit zwischen der Schulstation und den Pädagogen/innen der Schule ergänzen sich die verschiedenen Zugangsweisen und Methoden zum Nutzen einer ganzheitlichen Förderung unserer Schüler.
Kinder, die häufig eine Fülle von Stresssymptomen aufweisen (z. B. Verhaltensauffälligkeiten, Konzentrationsschwierigkeiten, Lernprobleme, Verweigerung u. ä.), sind in der Vielzahl der Fälle stark bildungsbenachteiligt. Sie haben teilweise mit einfachsten Anforderungen des Schulalltages Probleme, sind belastet mit Problemen in Familie und sozialem Umfeld. Sie können sich nicht auf das Lernen im Unterricht und den Erwerb von sozialen Kompetenzen konzentrieren.
Wenn Schüler/innen in dieser Situation dann nicht in der Lage sind sich emotional entlasten zu können, zeigen sie häufig aggressives Verhalten. Gerade diese Gruppe von Kindern benötigt frühzeitig und umfassend zusätzliche Hilfe und Unterstützung.
Schulstationen sind in diesem Zusammenhang eine gute Möglichkeit kompetente Ansprechpartner und Bezugspersonen zu finden, die in der konkreten Situation dem einzelnen Kind zuhören, Zeit haben, Möglichkeiten aufzeigen sich abzureagieren und zu lernen die Angebote der Schule für sich selbst anzunehmen.
Die Erfüllung dieser Aufgaben setzt voraus, dass sich Vertrauen entwickelt. In den Schulstationen wird in starkem Maße Beziehungsarbeit geleistet. Die Schüler/innen lernen mit sozialen Problemen und Konflikten konstruktiv umzugehen.
Diese Kinder stören mit ihrem Verhalten häufig den Unterricht und Schullalltag aller anderen Kinder. Lehrer und Lehrerinnen müssen dann oft wählen, ob sie sich um dieses eine Kind oder um alle anderen in der Klasse vorhandenen Kinder kümmern.
Die Schulstationen sind somit zu einem wichtigen Teil des Schullebens an ihren Schulen geworden und haben sich als fachbezogene Anlaufstelle für Schüler/innen, Eltern und Pädagogen bewährt.
Die präventive Arbeit der Schulstationen trägt dazu bei Probleme frühzeitig zu erkennen und Kindern und Eltern frühzeitig Hilfe und Unterstützung zu geben. Hilfen sind dann am wirksamsten, wenn sie einsetzen bevor ein Problem entsteht.
Außerdem kann sich an unseren Grundschulen so auch das soziale Klima weiter positiv entwickeln und der Grundauftrag von Schule „Bildung und Erziehung für alle Kinder“ wird wieder erfolgreich möglich.
Im Schulentwicklungsplan des Landes Berlin heißt es auf den Seiten 33/34 zu Schulstationen u. a.: „Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendamt äußerst günstige Ergebnisse zeigt, die eine Ausweitung dieser Angebote zumindest solange nahe legt, wie eine größere Zahl von Schülerinnen und Schülern besonderen Hilfebedarf hat.
Für die Kinder und Jugendlichen - aber auch für Lehrkräfte und Eltern – ergibt sich aus dieser Leistungsverbindung ein tragfähiges Netzwerk, das die Förderqualität unseres Bildungssystems erheblich erweitert.
Darüber hinaus führen gemeinsame Aktivitäten von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Lehrerinnen und Lehrern zu Unterrichtsprojekten, die wichtige Teilbereiche von schulischer Bildung und gesellschaftlicher Integration unterstützen. Zu diesen Einsatzgebieten gehören u. a. die Sprachförderung und die Unterstützung bei der Entwicklung und Durchführung von präventiven Angeboten zur Vermeidung von Schuldistanz.
Auf diesem für eine zielführende Jugendarbeit unerlässlichen Wege können Zielgruppen erreicht werden, die bei der bisherigen Struktur der Bildungskonzepte nicht optimal Berücksichtigung gefunden haben.
Deshalb müssen Schulstationen ein regulärer Teil von Schule an allen Berliner Grundschulen werden. Die Finanzierung muss als Teil der Kosten für Bildung vom Land Berlin getragen werden und die Bezirke müssen eine ausreichende gezielte Zuweisung für Schulstationen erhalten.