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18. Dezember 2008 Linksfraktion in der BVV

Änderung der Zuflussregelung laut SGB II

DS 1120/VI

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht sich über den Senat dafür einzusetzen, dass das Land Berlin initiativ wird, um die so genannte Zuflussregelung im SGB so zu ändern, dass eine Verrechnung zu viel oder zu wenig gezahlter Beträge erst in den folgenden Monaten erfolgt.

Begründung:

Die jetzt geltende Regelung, wonach alle Zahlungen, die dem ALG-II-Empfänger in einem Monat zufließen rückwirkend für den laufenden Monat angerechnet werden, führt dazu, dass Bescheide rückwirkend geändert werden. Das führt bei den Betroffenen nicht nur zur Verärgerung wegen des regiden Textes der Agentur („Sie haben zu Unrecht erhalten...“), sondern führt dazu, dass z. B. Rückzahlungen zu viel gezahlter Betriebskosten im laufenden Monat auf die schon gezahlten Kosten der Unterkunft angerechnet werden und das zu viel gezahlte Geld zurückgefordert wird. Im früheren Recht nach BSHG erfolgten Verrechnungen durch das Sozialamt in den folgenden Monaten, so dass die Betroffenen nicht bereits erhaltenes Geld zurückzahlen müssen. Diese Regelung erneut einzuführen, wäre nicht nur gut im Interesse der Betroffenen, sondern würde auch den bürokratischen Aufwand einschränken.