DS 1118/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht den Sportstättenentwicklungsplan fortzuschreiben und hierbei insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen:
Die Fortschreibung des Sportstättenentwicklungsplanes ist der Bezirksverordnetenversammlung im Juli 2009 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Anforderungen an eine funktionierende Infrastruktur für Schul- und Vereinssport sind in Lichtenberg gewachsen. Daneben wächst auch der Anteil der Freizeit- und Individualsportler beständig, welche ein berechtigtes Nutzungsinteresse an öffentlichen Anlagen haben. Eine Bestandsaufnahme zu sportlichen Nutzungen sowie die Festlegung planerischer Maßnahmen liegen daher im zwingenden Interesse aller Sporttreibenden im Bezirk.
Die Notwendigkeit eines Beschlusses der Bezirkverordnetenversammlung ergibt sich aus der Zuständigkeit für die Errichtung, Übernahme und Auflösung bezirklicher Einrichtungen oder ihre Übertragung an andere Träger (§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Bezirksverwaltungsgesetz).