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18. Dezember 2008 Linksfraktion in der BVV

Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen von ALG-II-Empfangenden

DS 1121/VI

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht sich über die Trägervertretung und ggf. über den Senat dafür einzusetzen, dass das JobCenter Lichtenberg einen externen Dienstleister (Mieterberatung) beauftragt eine fachkundige Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen von ALG-II-Empfangenden vorzunehmen.

Begründung:

Aus der Praxis von Mieterberatungen ist bekannt, dass Betriebskostenabrechnungen häufig zu Ungunsten des Mieters fehlerhaft sind. Im JobCenter erfolgt bisher eine Nachfrage beim Vermieter nur, wenn wegen besonders hoher Nachzahlungsforderungen Zweifel an der Richtigkeit der Berechnung bestehen. In den meisten Fällen zahlt das JobCenter die geforderten Nachzahlungen. Da das Personal des JobCenter aus fachlichen und zeitlichen Gründen nicht in der Lage ist jede Betriebskostenabrechnung zu überprüfen, könnten mit Hilfe der Vergabe dieses Auftrags an eine anerkannte Mieterberatung unter dem Strich Kosten gemindert werden. Es wäre dazu erforderlich, dass das JobCenter z. B. den Mitgliedsbeitrag in einer Mieterorganisation übernimmt, damit diese den ALG-II-Empfänger entsprechend berät. Sicher sind auch Möglichkeiten einer pauschalen Finanzierung durch das JobCenter denkbar, wenn das JobCenter seine Verpflichtung zur Beratung hinsichtlich der Mietkosten an eine andere Institution überträgt. Die Finanzierung kann aus den Mitteln erfolgen, die das JobCenter
infolge des Nachweises zu hoher Betriebskostenabrechnungen nicht ausgeben muss.