DS 1198/VI
Das Bezirksamt wird ersucht
In der Januar-BVV ist mit breiter Mehrheit das Bezirksamt ersucht worden kurzfristig ein B-Plan-Verfahren einzuleiten, was jedoch bisher noch nicht umgesetzt wurde. Der Stadtrat hat dagegen mehrfach öffentlich geäußert, dass er für die Eröffnung des B-Plan-Verfahren noch „weitere Abstimmungen mit angrenzenden Bezirken“ durchführen müsse. Dies ist jedoch nicht nachzuvollziehen, da in dem Beschluss lediglich Aussagen über das Gebiet und nicht über die Beeinflussung angrenzender Bezirke getroffen werden. Es wird die Reduzierung des gegenwärtigen Standards der Umweltbelastung gefordert, was keine Beeinträchtigung angrenzender Bezirke bedeutet, sondern die Verbesserung ihrer Lage.
Dieses Verfahren macht jedoch nur Sinn, wenn nicht zwischenzeitlich von Vattenfall andere Tatsachen durch Planungsvorlauf oder tatsächliches Baugeschehen geschaffen würden. Da zu befürchten ist, dass die Erreichung der mit dem B-Plan verfolgten städtebaulichen Ziele durch das bisher bekannte Vorhaben Vattenfalls unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden könnten, soll zur Sicherung der Planungsabsichten unverzüglich eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB in Form einer Satzung erlassen werden.