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26. März 2009 Linksfraktion in der BVV

Ablehnung des Weiterbaus der BAB 100 nach Treptow, Friedrichshain und Lichtenberg

DS 1236/VI

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht gegenüber dem Senat die ablehnende Haltung des Bezirkes Lichtenberg zur Fortführung der BAB 100 nach Treptow sowie nach Friedrichshain und Lichtenberg zu bekräftigen.

Begründung:

Am 27.02.09 hat SenStadt Weiterbau der A 100 vorgestellt, es beginnt die Planfeststellung im Abschnitt Neukölln – Treptow.

In der Antwort des BA auf eine Große Anfrage vom 27.03.08 heißt es:
„Im Rahmen der Bereichsentwicklungsplanung (BEP) Alt-Lichtenberg, … wurde die Trasse der BAB 100 abgelehnt und nicht dargestellt. Dies steht im Dissens zur übergeordneten Planung des Flächennutzungsplans Berlin und wurde entsprechend dokumentiert. Die BEP Alt-Lichtenberg wurde sowohl vom Bezirksamt als auch von der BVV Lichtenberg beschlossen.“
Im Erläuterungsbericht der BEP Alt-Lichtenberg, S. 60, heißt es dazu:
„Für Alt-Lichtenberg ist nicht erkennbar, wie die entstehenden Verkehrsmengen bewältigt werden sollen. Dies gilt insbesondere für den Kreuzungsbereich Frankfurter Allee/Gürtelstraße/ Möllendorffstraße. Weiterhin sind erhebliche Probleme (Immissionen) zu erwarten, die sich für die angrenzenden Wohnbereiche ergeben (Frankfurter Allee Süd, Fennpfuhl). Eine nachhaltige Beeinträchtigung der
Wohnqualität wäre die Folge. Jahrelange Bemühungen des Bezirkes und des Senats die Wohngebiete qualitativ aufzuwerten und zu stabilisieren würden mit der Umsetzung dieser Vorhaben in Frage gestellt.“ „Das Führen der BAB in Hochlage vor den Wohnhäusern Wilhelm-Guddorf-Straße 6-20 und Frankfurter Allee 120-124 und zwischen der S-Bahn und dem Ringcentern II/III sowie die Ab- und Zufahrt über die Straße Am Containerbahnhof zur Möllendorffstraße stellt zudem für das Bezirksamt städtebaulich keine akzeptable Lösung dar.“ (Endes des Zitats)

Mit dem Beginn der Planfeststellung im Abschnitt Neukölln – Treptow rückt diese Vision näher, deshalb muss jetzt die Ablehnung des Gesamtvorhabens durch das BA bekräftigt werden.