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16. Juli 2009 Linksfraktion in der BVV

Spielende Kinder erwünscht!

DS 1377/VI

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:


Das Bezirksamt wird ersucht sich bei den zuständigen Stellen in der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass eindeutige rechtliche Regelungen geschaffen werden, die Lärm und Geräusche, die durch spielende Kinder entstehen, nicht durch Gerichte als Beeinträchtigung der Lebensqualität von BürgerInnen ausgelegt werden dürfen. Keinesfalls soll rechtlich zwischen Spiel und Bolzplätzen, Kitas und Schulen unterschieden werden.

Begründung:
Anlass zu diesem Antrag gab die Diskussion in der Spielplatzkommission im Mai 2009 zu
einigen aktuellen Urteilen, die rechtlich keineswegs fundiert, die Lebensqualität von Kindern und Jugendlichen in erheblichem Maße einschränken.
Da die Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm) keine
Grenzwerte für Lärmimmissionen von Kitas, Spielplätzen und Schulen festlegt, sie aber auch nicht als Ausnahmen beschreibt, bietet sie Möglichkeiten für emotionale Klagen und Urteile.
Dass eine solche Regelung auch auf Landesebene möglich ist, beweist das tägliche
Glockengeläut in Bayern, die Belästigungsklagen dank eindeutiger Verordnungen nicht möglich machen. Ein Vergleich des Lärmpegels von Kirchenglocken und spielenden Kindern erübrigt sich.