DS 1448/VI
Das Bezirksamt wird ersucht
Begründung:
Das Bezirksamt ist aufgefordert die Amtsposse, bei der seit über einem Jahr einem
Pferdefuhrwerksbetreiber in Malchow das Befahren eines ehemaligen, nunmehr als Grünanlage ausgewiesenen gepflasterten Weges mit einem gummibereiften Kremser verboten wird, zu beenden. Der Antrag stützt sich auf die Aussage des zuständigen Stadtrates, dass in Lichtenberg eine solche Genehmigung erteilt wurde, sowie auf die wiederholten Versuche des Wirtschaftsstadtrates und des Staatsekretärs für Wirtschaft Pankow zu einer anderen Position zu bewegen.
Mit dem Beschluss der BVV soll der Position des Bezirks Lichtenberg Nachdruck verliehen werden. Unterschiedliche Bescheide der beteiligten Bezirksämter zum selben Sachverhalt scheinen wenig sinnvoll.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen kann im Ausnahmefall eine Genehmigung erteilt werden, wenn das überwiegende öffentliche Interesse dies erfordert (§ 6 Nr. 5
Grünanlagengesetz) und die Folgenbeseitigung gesichert ist. Der Ausnahmefall bezieht sich allerdings nicht auf einen allgemeinen Dauerzustand, sondern auf einen Einzelfall. Hier können für die Benutzung Entgelte erhoben werden, für deren Bemessung der wirtschaftliche Vorteil der Benutzung zu berücksichtigen ist.