Abgeschöpfte Immobilien können jetzt für Gemeinwohl genutzt werden

Der Senat hat heute mitgeteilt, dass er einen wichtigen Baustein des Beschlusses des Abgeordnetenhauses zur Bekämpfung von Geldwäsche umgesetzt hat. Künftig werden rechtssicher abgeschöpfte Immobilien, die mit illegal erwirtschafteten Mitteln gekauft worden waren, nicht mehr versteigert, sondern für das Gemeinwohl, zum Beispiel für soziale Zwecke, eingesetzt.

Hierzu erklärt der Sprecher für Rechtspolitik der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Sebastian Schlüsselburg:

„Ich freue mich, dass der Senat diesen wichtigen Punkt unseres Beschlusses so zügig umgesetzt hat. Unsere Devise „Wir holen die Stadt zurück!“ kommt jetzt auch beim Kampf gegen Geldwäsche und organisierte Kriminalität zum Tragen. Immobilien, die mit illegalen Mitteln erworben worden waren, werden wir jetzt für das Gemeinwohl nutzen. Wenn es sich um bewohnte Mietobjekte handelt, werden wir die Mieter:innen vor dem Renditedruck schützen. Wenn es sich zum Beispiel um ehemalige Kleingartenanlagen wie in Treptow oder andere Potentialflächen handelt, werden wir gemeinsam mit den Bezirken überlegen, für welche sozialen Belange die Grundstücke genutzt werden können. Gleichzeitig senden wir damit auch ein starkes rechtsstaatliches Signal: Verbrechen lohnt sich nicht!“