R2G schafft Rechtssicherheit für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte an den Gerichten

– Das Landesgleichstellungsgesetz wird geändert. Gemeinsame Presseerklärung der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus

Zur geplanten Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) erklären die gleichstellungspolitischen Sprecherinnen der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen Derya Çağlar (SPD-Fraktion), Ines Schmidt (Fraktion DIE LINKE) und Anja Kofbinger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen):

„In der heutigen Rechtsausschusssitzung im Abgeordnetenhaus wird die Koalition mit ihrem Antrag den ersten Schritt zur Aufnahme der Richterinnen und Richter in das Berliner Gleichstellungsgesetz machen. Die Änderung war notwendig geworden, weil die zuständige Gesamtfrauenvertreterin für den Bereich Justiz mit ihrer Forderung seit fünf Jahren wiederholt vor Gericht gescheitert war. Dieser erfolglose Prozess wird nun mit der Änderung des LGG ad acta gelegt und die Richter*innen und Staatsanwält*innen erhalten eine entsprechende Vertretung.
Am kommenden Montag wird der Antrag dann im Gleichstellungsausschuss behandelt. Einer Annahme steht nichts im Wege, da fast alle Fraktionen Zustimmung signalisiert haben. Der Antrag der Koalition wurde notwendig, weil der zuvor eingebrachte FDP-Antrag ausgerechnet die Gesamtfrauenvertreterin nicht miteinbezogen hätte. Dem wird nun abgeholfen.“