Sexarbeitende* schützen, nicht verdrängen

Die Linke im AbgeordnetenhausArbeitFrauenpolitikGleichstellungInes Schmidt

Anlässlich des Internationalen Tages für die Rechte von Sexarbeitenden* am 3. März 2020 treten wir für mehr Respekt und gute Arbeitsbedingungen für Sexarbeitende in Berlin ein.

Dabei geht es auch um den Erhalt bestehender Wohnungsbordelle in Wohn- und Mischgebieten, statt deren Verdrängung in reine Gewerbegebiete, die insbesondere nachts wenig Schutz bieten.
Genau das aber droht seit der Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) 2017. Denn bei strenger Auslegung des Baurechts erhalten Wohnungsbordelle in Wohn- und Mischgebieten keine Baunutzungsgenehmigungen. Die wiederum sollen aber bei einer Anmeldung als Prostitutionsstätte nachgewiesen werden. Damit befinden sich Bordellbetreiber*innen in einem Dilemma. Melden sie Prostitutionsstätten nach ProstSchG nicht an, machen sie sich strafbar. Melden sie sie an, können aber keine Baunutzungsgenehmigung vorweisen, werden sie nach §14 Abs. 5 ProstSchG geschlossen. Eine Lösung böte die unverzügliche Trennung der prostitutions-betrieblichen von einer baunutzungsrechtlichen Genehmigung. Damit würden wir uns der Hamburger Anwendung anschließen, bei der die Erlaubnis nach §12 ProstSchG unabhängig von einer Baunutzungsgenehmigung erteilt werden kann.

Hierzu erklärt die Sprecherin für Frauenpolitik der Fraktion DIE LINKE, Ines Schmidt:

„Die Auflagen und negativen Begleiterscheinungen des Prostituiertenschutzgesetzes werden jetzt in Gänze sichtbar. Das Gesetz dient leider nicht dem Schutz von Sexarbeitenden*, sondern führt zu deren Verdrängung in unsichere, unwürdige und rechtslose Arbeitsbedingungen. Wir sehen dies unter anderem in der baurechtlichen Genehmigungspflicht von Prostitutionsbetrieben in Berlin. Kleine und selbstverwaltete Wohnungsbordelle müssen schließen, wenn sie im falschen Stadtgebiet liegen. Großbordelle in Gewerbe- und Industriegebieten könnten eine fragliche Machtposition und Monopolstellung erhalten. Deshalb fordere ich, dass auch wir in Berlin dem Hamburger Weg folgen und das Planungsrecht nicht gegen das Prostituiertenschutzgesetz ausspielen. Sperrgebiete und Sperrzeiten kommen für mich ebenfalls nicht infrage. Ich teile nicht die Auffassung, dass ein Sexkaufverbot, wie es von einigen auf Bundesebene gefordert wird, dazu führt, dass es weniger oder gar keine Prostitution mehr geben wird. Sie würde einfach nur in die Unsichtbarkeit und Illegalität verdrängt werden, wo Rechte und Schutz nicht gewährleistet werden können. Solange Sexarbeitende in diesem Land, ihren Beruf frei wählen können und Steuern zahlen, solange haben sie nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte!“