Wegen Zivilcourage vor Gericht

Teilnahme an einer Blockade gegen einen Neonazi-Aufmarsch in Berlin-Neukölln

Wegen Teilnahme an einer Blockade gegen einen Neonazi-Aufmarsch Ende letzten Jahres in Berlin-Neukölln steht am Donnerstag (29.5.) der 25jährige Gunter W. vor Gericht.
Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE:

In eine Debatte um das NPD-Verbot sollten Menschen einbezogen werden, die sich Jahr für Jahr gegen Neonazis stark machen und dafür von Amts wegen bestraft werden, wie im Falle von Gunter. Alle Rufe nach einer wehrhaften Demokratie bleiben bloße Lippenbekenntnisse, solange gewaltloses antifaschistisches Engagement mit Bußgeldern abgestraft wird. Hier wird Strafrecht gegen Zivilcourage ausgespielt. Wir solidarisieren uns daher mit allen, die sich gewaltfrei einer menschenverachtenden Ideologie in den Weg stellen. Aus diesem Grund werde ich auch an Gunters morgiger Verhandlung teilnehmen.