Nicht klatschen und wohlfeil loben, handeln!

Zum gestrigen Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs von Berlin, der das Berliner Volksbegehren „Volksentscheid für gesunde Krankenhäuser« für unzulässig erklärt hat,

erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Dr. Wolfgang Albers:

Der Urteilsspruch des Berliner Landesverfassungsgerichts zum »Volksentscheid für gesunde Krankenhäuser« war so zu erwarten. In der Tat liegt die Gesetzgebungskompetenz zur Regelung von Personalvorgaben in den Krankenhäusern beim Bund und nicht beim Land.

Das entbindet den Berliner Senat jedoch nicht davon, das Anliegen des Volksbegehrens ernst zu nehmen. Fast 50.000 Berlinerinnen und Berliner haben mit ihrer Unterschrift deutlich gemacht, dass sie die Ziele des Volksbegehrens unterstützen. Das nimmt den Senat in die Pflicht. Wohlfeile Bekenntnisse helfen dabei ebensowenig wie die wiederholten Lobeshymnen auf das Klinikpersonal, das sich gerade in der gegenwärtigen Krise, trotz aller widrigen Umstände, tagtäglich über die Belastungsgrenze hinaus für das Wohl der Patientinnen und Patienten einsetzt.

Rot-Rot-Grün hat eine Trendwende in der Berliner Krankenhausfinanzierung versprochen. Die ersten Schritte sind auch gemacht, aber es gilt jetzt, den immer noch bestehenden Investitionsstau in den Häusern im Sinne des Volksbegehrens weiter abzubauen. Dazu müssen im kommenden Doppel-Haushalt die notwendigen Investitionsmittel erneut aufgestockt und in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt werden.

Den Krankenhäusern drohen zudem durch die Pandemie enorme Einnahmeverluste, die durch die Finanzhilfen der Bundesregierung bei weitem nicht aufgefangen werden. Auch dadurch besteht politisch dringender Handlungsbedarf. Der Senat ist daher auch aufgefordert, auf der Bundesebene mehr finanzielle Hilfen einzufordern, um die Verluste der Häuser durch die Corona-Krise in vollem Umfang zu kompensieren.

Qualifiziertes Pflegepersonal ist bekanntermaßen knapp. Die Arbeitsbedingungen in den Kliniken dürfen deshalb nicht länger zur massenhaften Flucht aus dem Beruf führen. Pflege darf die, die pflegen, nicht selber krank machen.

Aber auch die Ausbildungsbemühungen müssen weiter verstärkt werden. Dazu reicht es nicht allein aus, die Zahl der Auszubildenden zu steigern, es braucht in den Pflegeschulen auch mehr Lehrkräfte und in den Kliniken mehr Praxisanleiter. Auch hier ist der Senat in der Verantwortung.

Nicht durch den Beifall vom Balkon, sondern nur durch die aktive Gestaltung attraktiver Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen können mehr junge Menschen für den Pflegeberuf gewonnen und auch dauerhaft im Beruf gehalten werden. Das ist eine wesentliche Voraussetzung, um auch das zweite dringende Anliegen des Volksbegehrens, mehr Personal auf die Stationen zu bringen, endlich und nachhaltig zu erfüllen.

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