- Einberufungsbeschluss -
Einberufung der 2. Tagung der 9. Hauptversammlung am 29. März 2025
Beschluss des Bezirksvorstandes vom 13. Januar 2025
1. Der Bezirksvorstand beruft die 2. Tagung der 9. Hauptversammlung ein. 2. Die Geschäftsstelle ist für die organisatorische Vorbereitung und Durchführung der Tagung verantwortlich. Einberufung der 2. Tagung der 9. Hauptversammlung am 29. März 2025 der Partei Die Linke Lichtenberg Der Bezirksvorstand beruft die 2. Tagung der 9. Hauptversammlung für den 29. März 2025 ein. Tagungsort ist der Verein für aktive Vielfalt e.V. im Stadtteilzentrum im Nachbarschaftshaus, Ribnitzer Str. 1B, 13051 Berlin.
Der Bezirksvorstand schlägt für die 2. Tagung der 9. Hauptversammlung folgende vorläufige Tagesordnung vor:
• 10.00 Uhr - Eröffnung und Konstituierung der 2. Tagung der 9. Hauptversammlung, Informationen über die Beschlussfähigkeit der 2. Tagung der 9. Hauptversammlung
• 10:05: Rede der Bezirksvorsitzenden und Bezirksstadträtin
• 10:15: Rede des/der Fraktionsvorsitzenden
• 10:25: Generaldebatte
• 11:45: Bericht der Mandatsprüfungskommission
• 11:50: Behandlung von Anträgen
• 12:15: Wahl der Bezirksvorsitzenden, Wahl des Bezirksvorsitzenden
• 12:40: Wahl von zwei stellvertretenden Bezirksvorsitzenden
• 13:00: Pause
• 13:30: Wahl der weiteren Mitglieder des Bezirksvorstands
• 14:30: Wahl der Landesparteitagsdelegierten
• 15:00: Wahl der Finanzrevisionskommission
• 15:10: Behandlung von weiteren Anträgen
• 15:30: Ende der Tagung
Gemäß Geschäftsordnung der 9. Hauptversammlung Punkt I, Absatz 1, sind Tagungen der Hauptversammlung durch Beschluss des Bezirksvorstandes spätestens 6 Wochen vor Tagungsbeginn unter Vorlage des Entwurfs einer Tagesordnung und eines Zeitplanes einzuberufen. Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zur Tagesordnung und zum Zeitplan können durch einzelne Delegierte und Delegiertengruppen bis 3 Tage vor Beginn der Tagung dem Arbeitspräsidium übergeben werden. Laut Geschäftsordnung der 8. Hauptversammlung Punkt I, Absatz 4, können jedes Mitglied, alle Gliederungen und Gremien des Bezirksverbandes Anträge an die Hauptversammlung stellen. Antragsschluss ist 7 Tage vor Tagungsbeginn, also am 22. März 2025. Nach Punkt I, Absatz 6, der Geschäftsordnung können nach Antragsschluss nur noch Dringlichkeitsanträge gestellt werden. Sie bedürfen der Unterstützung von zehn Prozent der Delegierten; über ihre Behandlung beschließt die Hauptversammlung mit Mehrheit. Für die Hauptversammlung wird parteiöffentlich eingeladen, so dass alle Mitglieder auf die Hauptversammlung aufmerksam gemacht werden. Die Delegierten der 2. Tagung der 9. Hauptversammlung erhalten eine gesonderte Einladung entsprechend der Fristen und Regularien der Satzung