Gleichbehandlung bei Vergabe von Arztterminen

Der gesundheitspolitische Sprecher Dr. Wolfgang Albers erklärt

Der gesundheitspolitische Sprecher Dr. Wolfgang Albers erklärt:

Die nun veröffentlichte Untersuchung des Instituts für Gesundheitsökonomie in Köln belegt erneut, was Patientinnen und Patienten, die gesetzlich krankenversichert sind, schon lange wissen: Im ambulanten Versorgungsbereich kommt es im Vergleich zu privat versicherten Patientinnen und Patienten zu deutlich höheren Wartezeiten auf notwendige medizinische Behandlungen.

Dies unterstreicht noch einmal die Notwendigkeit, mit einer Neugestaltung des Abrechnungssystems diese Ungleichbehandlung der beiden Versichertengruppen aufzuheben. Am Ende müssen gleiche Honorare für gleiche Leistungen stehen. Bei allem Verständnis für die ökonomische Situation in vielen Arztpraxen muss das entscheidende Kriterium für die Vergabe von Behandlungsterminen die medizinische Dringlichkeit und nicht die Kassenzugehörigkeit sein.

Auch an diesem Beispiel wird deutlich, dass die Gesundheitspolitik der Großen Koalition die eigentlichen Probleme der Unterfinanzierung in unserem Gesundheitssystem nicht löst. Wer durch politische Vorgaben die Ökonomisierung unseres Gesundheitssystems vorantreibt und aus dem Arzt-Patienten-Verhältnis eine Kunden-Geld-Beziehung macht, muss sich über solche Folgen nicht wundern.

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