Keine eigene Handschrift der Koalition im Justizressort erkennbar

Heute findet die zweite Lesung des Haushaltsgesetzentwurfs 2024/2025 zum Einzelplan 06 im Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz statt.

Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher Sebastian Schlüsselburg:

„Wir begrüßen, dass die Koalition grundsätzlich den Kurs von Dr. Dirk Behrendt und Prof. Dr. Lena Kreck in der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und der verstärkten Vermögensabschöpfung fortsetzt und unterstützen dies. Genauso begrüßen wir es, dass die Senatorin den von ihrer Vorgängerin wieder aufgenommenen Neubau der Teilanstalt I in Tegel fortführt. Darüber hinaus sind bisher im Rahmen der Haushaltsberatungen aber keine eigenen Schwerpunktsetzungen der Koalition oder gar eine eigene Handschrift erkennbar geworden.

Unverständlich ist, weshalb die schwarz-rote Koalition wichtige Instrumente der Kriminalitätsbekämpfung, wie die Geldwäschebekämpfung nicht weiter personell stärken will und beabsichtigt, unsere diesbezüglichen Änderungsanträge abzulehnen. Dabei ist jeder gesicherte Euro aus der Geldwäsche einerseits ein Schlag gegen die Organisierte Kriminalität ist und kommt anderseits unserem Gemeinwesen zugute. Hier zeigt sich, dass die amtierende Koalition sich gerne in der Law-and-Order-Pose gefällt, wenn es gegen migrantische Gruppen geht, aber da zögert, wo eine Bekämpfung der großen Kriminalitätsschwerpunkte möglich wäre.

Auch bei der Referendar*innenausbildung blieb die Koalition nicht nur hinter dem Finanzierungsbedarf zurück, sondern bricht bisher auch das Versprechen, dass sie den Berliner Referenda*rinnen gegeben hatte. Um die untragbaren Wartezeiten auf eine Referendariatsstelle zu verkürzen, wird Die Linke zusätzliche Mittel zu beantragen.

Das eigene Profil der Koalition zeigte sich im Rahmen der Haushaltsberatung lediglich bei der Umsetzung der Kürzungen des Finanzsenators zu Lasten von Projekten im Bereich der Prävention oder mit sozialem Ansatz. Eklatantestes Beispiel dafür ist die Streichung des Pilotprojekts einer persönlichen Zustellung von Räumungsklagen. Damit sollte verhindert werden, dass durch Versäumnisurteile Menschen in multiplen sozialen und gesundheitlichen Problemlagen in die Wohnungs- oder gar Obdachlosigkeit gestürzt werden. Anscheinend hat die Senatorin vergessen, dass sie auch für den Schutz der Mieter*innen zuständig ist. Das erschreckt im Angesicht von 559 durchgeführten Räumungen allein im 2. Quartal dieses Jahres.“

In der heutigen Sitzung des Ausschusses haben wir mit Änderungsanträgen folgende Schwerpunkte:

1.    Rund 700.000 Euro pro Jahr zusätzlich für Stellenzuwachs zur Bekämpfung von Geldwäscheverfahren
2.    Eine bedarfsgerechte Finanzierung für die Ausbildung von Referendar*innen (+212.000 Euro in 2024, +424.000 Euro in 2025)
3.    Der Zuschuss für die Gewaltschutzambulanz wird auf die Höhe von 2023 gebracht und jährlich entsprechend der Inflationsrate gesteigert.
4.    280.000 Euro pro Jahr zusätzlich für die Stärkung des Tierschutzes
5.    Eine*n zusätzliche*n Amtsanwält*in und eine*n Sachbearbeiter*in für die Verstärkung der Verfolgung von Rasern