Obersee-Grundschule in Hohenschönhausen: Klientelpolitik statt ausgewogener Schulplatzversorgung

Seit Jahren wird im Bezirk Lichtenberg um die Bebauung des Schulhofs der Obersee-Grundschule gerungen. Laut einer neuen Anfrage der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wurde der vorgesehene Modulare Ergänzungsbau (MEB) jetzt offensichtlich aus der Investitionsplanung des Landes Berlin gestrichen. Die Öffentlichkeit, ebenso wie die Mitglieder von BVV und Bezirks-Schulausschuss, erfuhren bereits in der vergangenen Woche von dieser Neuerung, allerdings nicht etwa von der zuständigen Schulstadträtin oder dem Bezirksbürgermeister, (beide CDU), sondern von einem Mitglied der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus – per Informationsschreiben an die Schulgemeinschaft.

Franziska Brychcy, bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, erklärt dazu:

„Angesichts des nach wie vor eklatanten Schulplatzmangels wird der MEB auf dem Schulhof der Obersee-Schule nach wie vor dringend gebraucht. Es kann nicht sein, dass Kinder künftig keinen wohnortnahen Schulplatz mehr erhalten, nur damit die CDU bei den Eltern der Obersee-Grundschule punkten kann. Die Aufgabe einer ausgewogenen Schulplatzversorgung muss von allen gemeinsam getragen werden.“

Auch am Verfahren – ein CDU-Abgeordneter informierte die Schulgemeinschaft der Obersee-Grundschule in der vergangenen Woche per Informationsschreiben über die Streichung der Maßnahme – hat die Linksfraktion erhebliche Kritik. Hendrikje Klein, Abgeordnete aus Lichtenberg, kritisiert:

„Es kann nicht sein, dass ein Mitglied der CDU-Fraktion quasi als Pressesprecher des Bezirks agiert und die Schulgemeinschaft über grundlegende Entscheidungen informiert – vorbei an den zuständigen bezirklichen Gremien und den Mandatsträger*innen in der BVV. Das Agieren der Schulstadt-rätin und ihrer Partei verstößt gegen das Bezirksverwaltungsgesetz und ignoriert die gültige Beschlusslage von Bezirksamt und BVV. Das, was hier passiert, ist schlicht und ergreifend CDU-Klientelpolitik, zu Lasten der umliegenden Schulen, ihrer Schulgemeinschaften und der wohnortnahen Versorgung mit Schulplätzen.“


Hintergrund:
Das Bezirksverwaltungsgesetz regelt in § 13 Absatz 2, dass Maßnahmen, die der Beschlusslage der bezirklichen Gremien nicht voll entsprechen, vor Umsetzung zwingend der BVV vorgelegt werden müssen. Das Bezirksamt hatte am 28. März 2023 beschlossen, dass der MEB an der Obersee-Grundschule alternativlos ist und dringend benötigt wird (BA-Beschluss Nr. 078/2023). Die BVV Lichtenberg hat am 15. Juni 2023 einen vergleichbaren Beschluss gefasst (DS 0830/IX).