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Aufbau dauerhafter Awarenessstrukturen

  1. Der Bezirksvorstand wird beauftragt, den Aufbau dauerhafter Awarenessstrukturen für den Bezirksverband sicherzustellen. Auf Parteiveranstaltungen des Bezirksverbands (u. a. Mitgliederversammlungen, Konferenzen) ist ein Awareness-Team sichtbar und ansprechbar und sorgt für Unterstützung, Schutz und Begleitung bei übergriffigem oder abwertendem Verhalten.
  2. Der Bezirksvorstand erarbeitet gemeinsam mit den Awarenesspersonen ein umfassendes Awareness-Konzept für den Bezirksverband. Die Awarenesspersonen bringen dabei insbesondere ihre Erfahrungen aus der praktischen Awareness-Arbeit ein.
  3. Der Bezirksvorstand beschließt das gemeinsam erarbeitete Awareness-Konzept und sorgt für dessen Umsetzung im Bezirksverband.
  4. Der Bezirksvorstand stellt die notwendigen organisatorischen, zeitlichen und finanziellen Ressourcen bereit, um Fort- und Weiterbildungen für die Awarenesspersonen zu ermöglichen und eine nachhaltige Awareness-Struktur zu schaffen, die auf mehrere Personen verteilt ist und nicht auf einzelnen Genoss:innen lastet.
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