Klimaschutz ist kein Mietpreistreiber

Energetische Gebäudesanierung spart außerdem Heizkosten

Zum geplanten Berliner Klimaschutzgesetz erklärt das Mitglied des Fraktionsvorstandes Dr. Wolfgang Albers:

Rot-Rot hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, mit konkreten Maßnahmen Verantwortung für mehr Klimaschutz in Berlin zu tragen. Das geplante Klimaschutzgesetz ist dabei ein wichtiger Baustein.

Ein erster Entwurf der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz wurde jetzt verschiedenen Verbänden in der Stadt zugeleitet. Die damit verbundene frühzeitige und öffentliche Diskussion soll die Akzeptanz des weit reichenden Gesetzesvorhabens erhöhen.

Wer in diesem Zusammenhang bei Mieterinnen und Mietern der Stadt massiv Ängste vor Mieterhöhungen schürt, muss sich fragen lassen, wie ernst er es mit dem Klimaschutz meint. Diese Ängste sind unbegründet. Erstens legt der Koalitionsvertrag  fest, dass auch bei Klimaschutz-Maßnahmen eine sozialverträgliche Mietentwicklung zu gewährleisten ist. Zweitens wird sich die Fraktion DIE LINKE dafür einsetzen, dass die Kosten von Klimaschutzmaßnahmen nicht einfach auf Mieterinnen und Mieter abgewälzt werden. Drittens besteht die Möglichkeit, teilweise Klimaschutzmaßnahmen öffentlich gefördert aus bestehenden Bundesprogrammen zu finanzieren. Somit könnten diese Kosten nicht zur Begründung von Mieterhöhungen herangezogen werden. Und letztlich senkt eine energetische Gebäudesanierung auch die Heizkosten.

In diesem Zusammenhang gehört die bundesweit geltende Regelung auf den Prüfstand, wonach Mieterinnen und Mieter dauerhaft für eine einmal erfolgte Modernisierungsmaßnahme zahlen müssen. Nach der bisherigen Gesetzeslage können elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umgelegt werden. Damit ist jede Maßnahme nach gut neun Jahren bezahlt. Danach verwandelt sich diese Umlage in einen dauerhaften Mietaufschlag. Die LINKE wird sich deshalb auf Bundesebene dafür einsetzen, Modernisierungsumlagen entsprechend zeitlich zu befristen.

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